WorkInProgress:Dezember 1946: Gründung der ACO als SAB: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. September 2020, 08:36 Uhr

Die nach Ende des Zweiten Weltkrieges unversehrte Ahlmann-Carlshütte.

Am 10. Dezember 1946 meldet Josef Severin Ahlmann bei der Industrie- und Handelskammer in Kiel schriftlich die Gründung der „Severin Ahlmann-Betonindustrie“ an. Die Anfänge dieser, schon zeitgenössisch kurz SAB genannten Firma liegen allerdings in der Betonfertigung der Ahlmann-Carlshütte. Der Jungunternehmer leitete nämlich diesen Geschäftszweig des traditionsreichen Familienunternehmens, seit er im Mai 1945 aus dem Krieg heimgekehrt ist. Er fertigt dort einfache Bauplatten und Artikel für die Landwirtschaft sowie sogenannte Zementdachsteine.

Die Betonfertigung wird nun, Ende 1946, aus dem Familienunternehmen Carlshütte ausgelagert, womit Severin Ahlmann seine Selbständigkeit einleitet. Die Bearbeitung der Firmenanmeldung bei der Kieler IHK erfolgt zügig: Die Gewerbeanmelde-Bescheinigung mit der Nummer 891/46 für das Gewerbe „Betonindustrie“ wird bereits am 19. Dezember 1946 (rückwirkend auf den 10. des Monats) ausgestellt wird.

Erster Geschäftssitz der SAB ist die Holsteiner Straße 24 in Rendsburg. Die Fertigungsräume befinden sich aber am Hüttenweg in Büdelsdorf, also auf dem Gelände der Carlshütte KG. Das betreffende Areal samt Gebäuden überlässt ihm seine Mutter in Pacht. Insgesamt zeigt sich also auch hier die noch enge Verwobenheit der jungen Firma mit dem Familienunternehmen Carlshütte KG.

Die eingesetzte Belegschaft beläuft sich im Dezember 1946 auf lediglich elf Mann. Die Anfänge sind also überschaubar, was auch der Blick auf die Produktpalette bestätigt: gefertigt werden lediglich "Zementdachsteine". Doch bereits in der Firmenanmeldung kündigt Severin Ahlmann an, sukzessive die Fertigung neuer Artikel aufnehmen zu wollen. Er unterscheidet sie in drei Produktgruppen: 1. Baumaterial (Hohlblocksteine, Platten und Leichtbauplatten, Balken und Sparren sowie auch Treppenstufen) 2. Erzeugnisse für den Tiefbau (Pfosten, Bürgersteigplatten, Bordsteine, Rohre, Kabelformstücke, Rammpfähle, Schachtabdeckungen, Strassenabläufe, Sinkkästen und Klärgruben) 3. Nichtbaustoffe (insbesondere Terrazzowaren wie Spültische und Waschanlagen).

Am 11. März 1947 wird auch die neue Produktionsgenehmigung des Landeswirtschaftsamtes mit der Nummer SH/Econ 9/1897 ausgestellt. Sie löst diejenige für die Carlshütte vom Vorjahr ab, lautet nun explizit auf die SAB und ist vorerst bis zum 30. September 1947 gültig. Wiederum sind alle zur Produktion erlaubten Artikel einzeln aufgeführt – das Wirtschaftsleben der unmittelbaren Nachkriegszeit unterliegt strengen Reglementierungen.

Die Zwangsbewirtschaftung betrifft auch die Ressourcen: Ende März 1947 teilt die Stadt Rendsburg der SAB eine bestimmte Menge elektrischen Stroms zu, die dem Netz für die Fabrikation entnommen werden darf: 15.000 kWh im Monat. Analoges gilt auch für die fernmündliche Kommunikation. Erst Mitte Mai 1947 teilt das Rendsburger Postamt Severin Ahlmann mit, seinem Antrag auf „Zulassung zum uneingeschränkten Fernsprechverkehr innerhalb der britischen Zone“ werde nun stattgegeben. Auf Ihren ersten Telefonanschluss hat die junge Firma fast ein halbes Jahr warten müssen.


Die originale Firmenanmeldung Severin Ahlmanns.
Rückseite mit Unterschrift und Eingangsvermerk der IHK.