Fabrikation von (Fertig-)garagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ende der 1960er Jahre führt ACO Severin Ahlmann ein neues Produkt in die Linie ihrer Betonartikel ein: Garagen. Wie die ursprüngliche Fensterfertigung Mitte der 1950er Jahre ist auch dieses Fabrikat keine Eigenentwicklung Ahlmanns, sondern wird in Lizenz aufgenommen. Lizenzgeber der Garagenfertigung ist die Firma J. Kaletka, Ing.-Büro für Bau- und Betriebsplanung (IBK) im badischen Gaggenau.  
Ende der 1960er Jahre führt ACO Severin Ahlmann ein neues Produkt in die Linie ihrer Betonartikel ein: Garagen. Wie die ursprüngliche Fensterfertigung Mitte der 1950er Jahre ist auch dieses Fabrikat keine Eigenentwicklung Ahlmanns, sondern wird in Lizenz aufgenommen. Lizenzgeber der Garagenfertigung ist die Firma J. Kaletka, Ing.-Büro für Bau- und Betriebsplanung (IBK) im badischen Gaggenau.  


Die IBK hat ein Garagensystem entwickelt, dass Einzeln oder modular nach dem Baukastensystem und ohne allzu aufwendige Montage am Einsatzort aufgestellt werden kann. Die Anlieferung der fertig montierten Garage erfolgt mittels eines Spezial-Lkws auf eine vorgefertigte Bodenplatte. Auf den 7. März 1968 datiert der grundlegende Lizenzvertrag zwischen ACO und IBK. Er ist auf wenigstens fünf Jahre Dauer angelegt sowie auf eine Höchstdauer von zehn Jahren. Je Garage ist eine Lizenzgebühr an IBK zu entrichten. Das Lizenzgebiet von ACO erstreckt sich von der dänischen Grenze im Norden bis zu den Südgrenzen der Kreise Steinburg, Rendsburg, Neumünster Stadt und Plön im Süden. 1974 wird es bis an die Grenzen Hamburgs ausgedehnt.  
Die IBK hat ein Garagensystem entwickelt, dass Einzeln oder modular nach dem Baukastensystem und ohne allzu aufwendige Montage am Einsatzort aufgestellt werden kann. Die Anlieferung der fertig montierten Garage erfolgt mittels eines Spezial-Lkws auf eine vorgefertigte Bodenplatte. Wegen der raschen und unkomplizierten Montage wird das Produkt auch als "15-Minuten-Garage" vermarktet. Auf den 7. März 1968 datiert der grundlegende Lizenzvertrag zwischen ACO und IBK. Er ist auf wenigstens fünf Jahre Dauer angelegt sowie auf eine Höchstdauer von zehn Jahren. Je Garage ist eine Lizenzgebühr an IBK zu entrichten. Das Lizenzgebiet von ACO erstreckt sich von der dänischen Grenze im Norden bis zu den Südgrenzen der Kreise Steinburg, Rendsburg, Neumünster Stadt und Plön im Süden. 1974 wird es bis an die Grenzen Hamburgs ausgedehnt.  


Die Garagenfertigung floriert zunächst, bricht aber im Verlauf der 1970er Jahre ein. Es kommt zu einer gewissen Marktsättigung, zudem kommen die im Siedlungsbau der 1950er und 60er Jahre dominierenden Garagenhöfe aus der Mode, nun werden vermehrt Tiefgaragen angelegt. Die Angebotskapazität im Lizenzgebiet Schleswig-Holstein von 3.500 bis 4.000 Garagen pro Jahr bedeutet ein Überangebot von rund 40 Prozent. ACO befürchtet einen gravierenden Preisverfall und erwartet Verluste. Zum Jahresende 1977 beenden ACO und IBK ihr Lizenzverhältnis deshalb einvernehmlich, die Garagenproduktion wird eingestellt.
Die Garagenfertigung floriert zunächst, bricht aber im Verlauf der 1970er Jahre ein. Es kommt zu einer gewissen Marktsättigung, zudem kommen die im Siedlungsbau der 1950er und 60er Jahre dominierenden Garagenhöfe aus der Mode, nun werden vermehrt Tiefgaragen angelegt. Die Angebotskapazität im Lizenzgebiet Schleswig-Holstein von 3.500 bis 4.000 Garagen pro Jahr bedeutet ein Überangebot von rund 40 Prozent. ACO befürchtet einen gravierenden Preisverfall und erwartet Verluste. Zum Jahresende 1977 beenden ACO und IBK ihr Lizenzverhältnis deshalb einvernehmlich, die Garagenproduktion wird eingestellt.




[[Datei:ACO Garage 1960er Broschüre (1).jpg|610px|thumb|left|]]
 
[[Datei:ACO Garage 1960er Broschüre (2).jpg|610px|thumb|right|]]
 
 
[[Datei:ACO Garage 1960er Broschüre (1).jpg|610px|thumb|left|Werbeprospekt für die "15-Minuten-Garage" (Vorderseite)]]
[[Datei:ACO Garage 1960er Broschüre (2).jpg|610px|thumb|right|Werbeprospekt für die "15-Minuten-Garage" (Rückseite)]]

Aktuelle Version vom 30. Juni 2021, 07:46 Uhr

Herstellermarke mit Seriennummer auf einer ACO-Garage

Ende der 1960er Jahre führt ACO Severin Ahlmann ein neues Produkt in die Linie ihrer Betonartikel ein: Garagen. Wie die ursprüngliche Fensterfertigung Mitte der 1950er Jahre ist auch dieses Fabrikat keine Eigenentwicklung Ahlmanns, sondern wird in Lizenz aufgenommen. Lizenzgeber der Garagenfertigung ist die Firma J. Kaletka, Ing.-Büro für Bau- und Betriebsplanung (IBK) im badischen Gaggenau.

Die IBK hat ein Garagensystem entwickelt, dass Einzeln oder modular nach dem Baukastensystem und ohne allzu aufwendige Montage am Einsatzort aufgestellt werden kann. Die Anlieferung der fertig montierten Garage erfolgt mittels eines Spezial-Lkws auf eine vorgefertigte Bodenplatte. Wegen der raschen und unkomplizierten Montage wird das Produkt auch als "15-Minuten-Garage" vermarktet. Auf den 7. März 1968 datiert der grundlegende Lizenzvertrag zwischen ACO und IBK. Er ist auf wenigstens fünf Jahre Dauer angelegt sowie auf eine Höchstdauer von zehn Jahren. Je Garage ist eine Lizenzgebühr an IBK zu entrichten. Das Lizenzgebiet von ACO erstreckt sich von der dänischen Grenze im Norden bis zu den Südgrenzen der Kreise Steinburg, Rendsburg, Neumünster Stadt und Plön im Süden. 1974 wird es bis an die Grenzen Hamburgs ausgedehnt.

Die Garagenfertigung floriert zunächst, bricht aber im Verlauf der 1970er Jahre ein. Es kommt zu einer gewissen Marktsättigung, zudem kommen die im Siedlungsbau der 1950er und 60er Jahre dominierenden Garagenhöfe aus der Mode, nun werden vermehrt Tiefgaragen angelegt. Die Angebotskapazität im Lizenzgebiet Schleswig-Holstein von 3.500 bis 4.000 Garagen pro Jahr bedeutet ein Überangebot von rund 40 Prozent. ACO befürchtet einen gravierenden Preisverfall und erwartet Verluste. Zum Jahresende 1977 beenden ACO und IBK ihr Lizenzverhältnis deshalb einvernehmlich, die Garagenproduktion wird eingestellt.



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