Originaldokumente und Briefe zur Gründung der SAB: Unterschied zwischen den Versionen
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=== "Sie werden ermächtigt, folgende Produktion in Ihrer Fabrik durchzuführen:" === | === "Sie werden ermächtigt, folgende Produktion in Ihrer Fabrik in Rendsburg durchzuführen:" === | ||
Am 11. März 1947 wird die neue Produktionsgenehmigung des Landeswirtschaftsamtes ausgestellt. Sie löst diejenige für die Carlshütte vom Vorjahr ab, auf deren Grundlage bisher produziert worden war, und lautet nun explizit auf die SAB. Sie ist vorerst bis zum 30. September 1947 gültig. Wiederum sind alle erlaubten Artikel einzeln angeführt. | Am 11. März 1947 wird die neue Produktionsgenehmigung des Landeswirtschaftsamtes ausgestellt. Sie löst diejenige für die Carlshütte vom Vorjahr ab, auf deren Grundlage bisher produziert worden war, und lautet nun explizit auf die SAB. Sie ist vorerst bis zum 30. September 1947 gültig. Wiederum sind alle erlaubten Artikel einzeln angeführt. | ||
Version vom 25. Mai 2021, 10:38 Uhr
„Tod den privatwirtschaftlich, kapitalistischen Unternehmen, die auch Schuld am Kriege haben“
Gegenüber ihrem Schwager Heinrich Athenstaedt bringt Käte Ahlmann in einem Brief deutlich ihre Befürchtungen über eine drohende Enteignung der Carlshütte zum Ausdruck.
Sie schreibt: „Nach allen Plänen der SPD‚ Tod den privatwirtschaftlich, kapitalistischen Unternehmen, die auch Schuld am Kriege haben‘… sehe ich überhaupt schwarz.“
Ein „Zwergunternehmen wie Severins´“
„Also es ist schon gut, wenn Zwergunternehmen wie Severins´ gegründet werden“, schreibt Käte Ahlmann am 13. Dezember 1946, also drei Tage nachdem ihr Sohn Severin die SAB
bei der Industrie- und Handelskammer in Kiel angemeldet hat. Hintergrund ist die Befürchtung, dass die Carlshütte durch die britische Besatzungsmacht demontiert werden könnte.
"Sie werden ermächtigt, folgende Produktion in Ihrer Fabrik in Rendsburg durchzuführen:"
Am 11. März 1947 wird die neue Produktionsgenehmigung des Landeswirtschaftsamtes ausgestellt. Sie löst diejenige für die Carlshütte vom Vorjahr ab, auf deren Grundlage bisher produziert worden war, und lautet nun explizit auf die SAB. Sie ist vorerst bis zum 30. September 1947 gültig. Wiederum sind alle erlaubten Artikel einzeln angeführt.