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Am 15. August 1937 wird von der Überwachungsstelle für Eisen- und Stahl eine Herstellungsbeschränkung von 30 Prozent gegenüber der Fabrikation vom 1. Juli 1935 bis zum 30. Juni 1936 im Bereich des gesamten Sanitäts- und Kanalgusses angeordnet. Das betrifft die Carlshütte in vollem Umfang. Zunächst kann man auf Lagerbestände zurückgreifen. So verzeichnet die Carlshütte von August bis Dezember 1937 nur einen Rückgang von 17,5 Prozent im Absatz von Gießereiprodukten. Für gusseiserne Unterlegplatten von Dauerbrandöfen werden als Austauschstoff Asbestzementplatten eingesetzt, die dann auch für die Rückwände und Böden von Kohlen- und Gasherden verbaut werden. Mit den Asbestzementplatten werden Eiseneinsparungen von 20 kg pro Herd erreicht. Im Jahresbericht der Carlshütte von 1937 werden die Folgen der Herstellungsbeschränkungen und -verbote beschrieben: „Die Verkaufspolitik während 1937 war deshalb im Wesentlichen durch die Frage der Rohstoffbeschaffung und Verwendung bzw. Schaffung richtiger Austauschstoffe bestimmt.“